Die Anordnung medizinischer Therapiemaßnahmen (z.B. Medikamente, physikalisch-therapeutische Verfahren usw.) sind dabei dem Arzt vorbehalten. Die psychologischen Therapiemaßnahmen erstrecken sich über verschiedene Formen der Psychotherapie (z.B. Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie usw.), die von einem dafür ausgebildeten Diplompsychologen ausgeübt werden.