Durch eine neue Approbationsordnung für Ärzte (1970) ist die M. P. ein wieder eingeführtes Pflichtfach im vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums. Hier sollen den künftigen Ärzten relevante psychologische Inhalte vermittelt werden wie z.B. Selbst- und Fremdwahrnehmung (s. Wahrnehmung), Arzt-Patient-Beziehung, Erlernen einer angemessenen Gesprächsführung, aufgeschlossene Haltung gegenüber den Patienten usw.
M. P. wird im Prinzip bei allen ambulanten (s. Ambulanz) und stationären Einrichtungen der Medizin und Zahnmedizin angewendet. Die Tätigkeit ist entweder auf den Patienten bezogen, kann aber auch die Beratung von Ärzten und Pflegepersonal betreffen.
In Deutschland sind an allgemeinen Krankenhäusern nur wenige Psychologen vertreten. Praktische Tätigkeiten werden von medizinischen Psychologen an medizinischen Fakultäten oder (von wenigen) klinischen Psychologen an Kliniken ausgeübt.