Auf diese so genannten Transferzahlungen werden keine Steuern erhoben. Sie werden aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das Einkommen, das neben den Lohnersatzleistungen noch bezogen wird, berücksichtigt. Diese Zusammenhänge müssen Sozialarbeitern und Sozialpädagogen bekannt sein, um im Einzelfall angemessene Beratung, insbesondere bei den wirtschaftlichen Hilfen, leisten zu können.
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