Definition:
Bezeichnung für das wichtigste Testgütekriterium. Die V. gibt den Grad der Genauigkeit an, mit dem ein Testverfahren das mißt, was es messen soll (z.B. Persönlichkeitsmerkmale (s. Persönlichkeit, Merkmal) oder Verhaltensweisen (s. Verhalten)). Die Überprüfung der Gültigkeit wird mithilfe der Korrelation mit einem Außenkriterium vorgenommen. Beispiel: Ein Test soll Depression messen. Diesen Test wendet man bei Personen an, die nachweislich eine Depression haben. Dann wird geprüft, wie genau diese Testergebnisse mit anderweitig ermittelten Bewertungen übereinstimmen (z.B. mit der Einschätzung von Psychotherapeuten).