Durch K. kann es zu Seh- und Hörstörungen (s. Sehen, Hören) kommen, bei längerem Gebrauch können auch Depressionen und Halluzinationen auftreten. K. löst keine körperliche Abhängigkeit aus. Bei wiederholter Anwendung kann es jedoch zu einer psychischen Abhängigkeit kommen (s. Drogenabhängigkeit).
In der Medizin setzt man K. zur örtlichen Betäubung ein, da es die Leitfähigkeit von Nervenfasern (s. Neuron) unterbricht. K. unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und wird in Apotheken nie in reiner Substanz verkauft, sondern nur als Lösung.