Definition:
Bezeichnung für eine Aussage, die sich auf vorangegangene Aussagen und deren Überprüfungen bezieht und mit der man zu einem logischen Schluß kommt. Manchmal ist Sprachverstehen nur durch I. möglich, z.B. um einen anschaulichen und bildlichen Satz richtig deuten zu können.In der Mathematik versteht man unter I. eine Aussage, die sich auf vorher getroffene (oder allgemein akzeptierte) Urteile und ihre Überprüfung bezieht.