Definition:
Verliert der Körper die Fähigkeit zur Antikörperbildung (s. Antigen-Antikörper-Reaktion), so ist er möglichen Schädigungen durch körperfremde Stoffe schutzlos ausgeliefert. Dies kann z.B. bei starker radioaktiver Bestrahlung des lymphatischen Gewebes eintreten. Diese gefährliche Form der in bezug auf das eigene Körpergewebe geschilderten Immuntoleranz nennt man Immunparalyse.Eine solche Immunparalyse wird manchmal in therapeutischer Absicht künstlich herbeigeführt. Beispiel: Bei Transplantationen dient sie zur Verhinderung oder Verzögerung der Abstoßung körperfremden Eiweißes. Diese gezielte Ausschaltung des Abwehrsystems bezeichnet man als I.