Die G. geht von der Annahme aus, daß sich das Psychische nicht aus einzelnen Elementen zusammensetzt, sondern sich immer als Ganzheitlichkeit vorfindet. Unter einer Gestalt versteht man ein Gebilde, das als Ganzes andere Qualitäten aufweist als seine einzelnen Elemente: Die Gestalt ist mehr als die Summe ihrer Teile.
Die Gestaltgesetze, die aus den Untersuchungen der G. hervorgegangen sind, sollen erklären, welche Gebilde auf welche Weise und aus welchem Grund als Gestalt erlebt werden.