Mit R. bezeichnet man in der Logik ein wechselseitiges (gleiches oder umgekehrtes) Verhältnis von (reziproken) Begriffen oder Urteilen, entweder im Sinne der Umfangsgleichheit bei unterschiedlichen Formulierungen oder einer umgekehrten inhaltlichen Proportionalität. Beispiel: Je größer A ist, desto kleiner ist B.
Das R.s-Gesetz ist das Gesetz von der umgekehrten Proportionalität von Inhalt und Umfang eines Begriffs. Beispiel: Je größer der Umfang, desto geringer der Inhalt.