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Effekt-Gesetz (law of effect)
Gebärde (1 Variante)
- Auch: Gesetz des Effektes
- Definition:
Bezeichnung für ein von THORNDIKE (1874-1949) aufgestelltes Gesetz, das besagt, daß Handlungen, auf die ein befriedigender Zustand folgt, besonders gut im Gedächtnis behalten und auch häufiger ausgeführt werden. Dies bezieht sich vor allem auf die Zustände, die mit einer Belohnung oder einem Erfolg gekoppelt sind.
Oberbegriffe:
Gebärde: Variante 1

Formgleich:
Formähnlich:
< EEG | efferente Nerven >
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