Definition: Ein Fertigessen ist eine industriell oder in einer Großküche fertig zubereitete, portionierte und abgeschmeckte, zum Teil vorgegarte Speise. Industriell hergestellte Fertigessen gibt es als vollständige Gerichte (Hauptgericht) oder als Teilfertiggerichte. Sie sind abgepackt und müssen erwärmt werden. Teilfertiggerichte bestehen nur aus einer Hauptkomponente, zum Beispiel Fleisch, und müssen selbst durch Beilagen ergänzt werden. Die aus einer Großküche stammenden Fertigessen bestehen meistens aus einem vollständigen Gericht. Für alte oder kranke Menschen bieten Hilfsorganisationen die Möglichkeit an, Fertiggerichte warm nach Hause zu liefern. Diesen Service nennt man "Essen auf Rädern".