Definition:
Mittlerer Teil eines Sperrholzes.
Stabmittellage zum Beispiel bedeutet, dass sich in der Mittellage des Stabsperrholzes verleimte Holzleisten (28-30 mm)
befinden. Stäbchenmittellage bedeutet, dass sich in der Mittellage des Stäbchensperrholzes blockverleimte Furnierstreifen (8 mm) befinden. Die Mittellage
wird auf beiden Seiten mit einem Absperrfurnier
versehen, das rechtwinklig zum Faserverlauf
der Mittellage aufgeleimt wird (Leime).