Bretter (boards)

- Definition:
Besäumtes oder unbesäumtes Schnittholz mit
einer Dicke von höchstens 38 mm und einer Breite von mehr als 80 mm.
Bretter ab 40 mm Stärke werden als Bohlen
bezeichnet.
Rundholz wird mit dem Gatter (Gattersäge) zu
Brettern oder Bohlen gesägt. Dabei entstehen unbesäumte Bretter und Bohlen.
Je nach Abstand des Sägeschnitts zum Kern des Holzstammes unterscheidet man
zwischen Schwarte, Seitenbretter, Mittelbretter und Kern- oder Herzbrett.
Die Bretter können konisch oder parallel besäumt werden. Bretter können gehobelt oder
ungehobelt sein (Hobel). Sie werden je nach Holzfehlern in Güteklassen eingeteilt.

- Merke:
Bretter sind besäumtes oder unbesäumtes Schnittholz mit einer Dicke von höchstens 38 mm
und einer Breite von mehr als 80 mm. (Bohlen,
Hobel, Gattersäge)
- Kategorie: Werkstoffe (Vollholz)