Definition:
Begriff aus den Bereichen Tür- und Fensterbau.
Im Fensterbau: Äußerer Teil eines Fensterrahmens, in dem ein oder mehrere Flügelrahmen angeschlagen sind (Anschlagarten).
Der Blendrahmen trägt den Fensterflügel und
dient der Befestigung des Fensters am
Baukörper.
Im Türbau: Äußerer Teil einer Türumrahmung (Blockrahmen). Der Rahmen liegt in einem Mauerfalz
und wird mit Blendrahmenschrauben oder Dübeln
am Mauerwerk festgehalten. Die Tür ist im
Blendrahmen angeschlagen.
Merke:
Bei Fenstern: äußerer Teil eines Fensterrahmens. Die Fensterflügel (Flügelrahmen) sind im Blendrahmen angeschlagen (Anschlagarten).
Bei Türen: äußerer Teil einer Türumrahmung,
der in einem Mauerfalz liegt. Die Tür ist im Blendrahmen angeschlagen.