| Verordnung ist die Kurzform für Rechtsverordnung. Diese regelt einen Sachverhalt wie ein Gesetz. Im Unterschied zum Gesetz wird die Rechtsverordnung nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Öffentlichen Verwaltung erlassen. Die Verwaltung muss dazu ausdrücklich und konkret durch ein Gesetz legitimiert werden. Die Rechtsverordnung muss einen Hinweis auf ihre gesetzliche Grundlage enthalten. Für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind zahlreiche Rechtsverordnungen von Bedeutung. Zum Beispiel wird die staatliche Anerkennung der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen auf der Basis einer Rechtsverordnung zum entsprechenden Landesgesetz vorgenommen. Die Schutzvorschriften des Heimgesetzes (HeimG) für alte (Alter) oder behinderte Menschen werden in einer Reihe von Rechtsverordnungen für den praktischen Gebrauch konkretisiert (beispielsweise Heim-Personalverordnung, Heim-Mindestbauverordnung). Auch die Regelsätze in der Sozialhilfe werden jährlich durch die Landesregierungen per Rechtsverordnung festgelegt. |