| Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist als eine Form der Erziehungshilfe (Erziehungshilfen) im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt. Nach §31 KJHG ist es die Aufgabe der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Familien durch intensive Betreuung und Begleitung zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Die gesetzliche Regelung bestimmt auch näher, auf welchen Feldern die Sozialpädagogische Familienhilfe tätig wird: Erziehungsaufgaben, Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen, Kontakte mit Ämtern und Institutionen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe kommt nur in Betracht, wenn die freiwillige Mitarbeit der Familie gegeben ist. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um eine in der Regel längerfristige Unterstützung durch die Träger der Jugendhilfe. |