Der Begriff Pflichtaufgaben wird im Zusammenhang mit den Aufgaben der Gemeinden (Kommune, Freie Träger) benutzt. Kommunale Aufgaben unterscheidet man nach den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und den Auftragsangelegenheiten. Pflichtaufgaben bestehen demnach aus den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben und den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben kann die Gemeinde in der Regel nicht über das "Ob", sondern nur über das "Wie" entscheiden, beispielsweise wenn das Landesrecht Gemeinden einer bestimmten Größe verpflichtet, die Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe zu übernehmen und es den Gemeinden dabei überlassen bleibt, wie diese Aufgabe organisatorisch in die Gemeindeverwaltung einbezogen wird. Bei den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung nimmt die Gemeinde Aufgaben wahr, für die der Staat Weisungen an die Gemeinden zu Art und Umfang der Durchführung erlassen hat. Das ist zum Beispiel bei der Aufnahme von Flüchtlingen der Fall. |
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