| Kinderhorte sind eine Form der Tageseinrichtungen für Kinder. Es handelt sich um ein Angebot der Jugendhilfe im außerschulischen Bereich für Kinder im Alter zwischen sechs und 15 Jahren. Nach §22 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) umfasst die Aufgabe eines Hortes die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Die Arbeit des Hortes soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Im Jugendhilferecht gab es ursprünglich keinen Rechtsanspruch auf einen freien Platz in einer der Tageseinrichtungen für Kinder. Erst das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) hat im Jahr 1992 diesen Anspruch auf einen Platz im Kindergarten als Novelle in das KJHG (§24) gebracht (Schwangerschaftskonfliktberatung). Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder außerdem zu einem bedarfsgerechten Ausbau aller anderen Tageseinrichtungen für Kinder. Wesentlich sind hier die landesrechtlichen Bestimmungen. |