Als Teilgebiet der Soziologie untersucht die Jugendsoziologie das Jugendalter. Ihre Erkenntnisse sind für die Jugendpolitik und für die von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen geleistete Jugendhilfe von besonderer Bedeutung. Zentrale Forschungsthemen der Jugendsoziologie sind seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland Fragen der politischen und beruflichen Sozialisation der jungen Generation und das Freizeitverhalten der Jugend unter besonderer Beachtung jugendlicher Subkulturen, zum Beispiel in der Musik- und Drogenszene (Sucht). Auch auffällige, aggressive Verhaltensformen (Aggression) und abweichendes Verhalten sind regelmäßig Gegenstand jugendsoziologischer Studien. Gegenwärtig richtet sich das Interesse auf Fragen des Umgangs der Jugend mit den Medien. Kritik an den Ergebnissen der jugendsoziologischen Studien wurde immer wieder geäußert, weil häufig spektakuläre Jugendprobleme im Mittelpunkt des Forschungsinteresses standen und das Verhalten der Mehrzahl der Jugendlichen mit einer unauffälligen Entwicklung unbeachtet blieb. Die Bundesregierung ist durch die Bestimmung in §84 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet, dem Bundestag und dem Bundesrat im Abstand von vier Jahren einen Jugendbericht vorzulegen. Diese Jugendberichte stützen sich auf breit angelegte jugendsoziologische Studien, die entweder von einer Expertenkommission erarbeitet werden oder deren Ergebnisse aus den repräsentativen Untersuchungen großer Forschungsinstitute stammen (empirische Sozialforschung). Diese Jugendberichte, die regelmäßig auch über die Einrichtungen der Jugendhilfe informieren, sind zum wichtigen Studienmaterial für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen geworden. Das gilt auch für die Jugendberichte, die von Landesregierungen vorgelegt werden. |
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