Integrationsprojekte nach den §§132-135 Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) sind selbstständige Unternehmen und Betriebe oder auch Abteilungen von privaten oder öffentlichen Arbeitgebern zur Beschäftigung bestimmter Gruppen von schwerbehinderten Menschen. Es handelt sich dabei um schwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene, deren Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund der Behinderung (behindert) und eventuell auch zusätzlicher Faktoren trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten besonders schwierig ist, die aber in einer Werkstatt für Behinderte aufgrund ihres Leistungsvermögens unterfordert wären. Die Integrationsprojekte bieten dieser Zielgruppe Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Unterstützung bei der Vermittlung auf einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeitsverhältnisse in den Integrationsprojekten orientieren sich an tarifrechtlichen beziehungsweise ortsüblichen Bedingungen (in Bezug auf Arbeitsentgeld, Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelung). Integrationsprojekte können vom zuständigen Integrationsamt Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten. Vorläufer der Integrationsprojekte waren Selbsthilfefirmen insbesondere für psychisch kranke (Krankheit) und behinderte Menschen, die sich in den 70er Jahren als Reaktion auf die zunehmende Arbeitslosigkeit innerhalb dieser Personengruppen gründeten. |
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