| Man spricht von einem Ehrenamt, wenn eine Aufgabe von öffentlicher Bedeutung freiwillig und unentgeltlich wahrgenommen wird. Dazu gehören zum Beispiel unentgeltlich tätige Betreuer (Betreuungsrecht) und ehrenamtliche Richter. Auch die unentgeltliche und freiwillige Unterstützung zum Beispiel eines Jugendverbandes wird als Ehrenamt wahrgenommen. Da die ehrenamtliche Mitwirkung in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik in der Regel durch Personen ohne fachliche Vorbildung (ehrenamtliche Helfer) erfolgt, ergibt sich für die Träger der Sozialen Arbeit das Problem der Abstimmung zwischen ehrenamtlicher und hauptberuflicher Tätigkeit (Professionalisierung). Die Wahrnehmung eines Ehrenamts in Initiativen der Selbsthilfe oder in Bürgerinitiativen ist häufig mit weniger festen Verpflichtungen und mit direkteren, personennahen Gestaltungsmöglichkeiten verbunden. |