Bei Beschaffung handelt es sich um eine Handlungsart der Sozialen Arbeit. Hierbei ist unter Beschaffung die Vermittlung von Geld- oder Sachleistungen, Arbeit, Dienstleistungen oder Ausbildungsplätzen für eine Person oder eine Gruppe, zum Beispiel eine Familie, durch einen Sozialarbeiter zu verstehen. Dieser versucht dadurch bestehende soziale Defizite, etwa das Fehlen von Unterkunft, Nahrung, Geld oder Erwerbstätigkeit, zu kompensieren oder zu lindern. Diese Beschaffungsobjekte befinden sich in der Regel nicht in der direkten Verfügungsgewalt des Sozialarbeiters. Somit entscheiden andere Personen darüber, ob sie sie dem Hilfebedürftigen gewähren. Sozialarbeiterische Beschaffung ist daher fast immer ein Beschaffen von dritter Seite her: zum Beispiel vom Amt, von einer Stiftung, einer Wohnungsgesellschaft oder einer Privatperson. Bei der Beschaffung kann der Zeitaspekt eine wichtige Rolle spielen. In einem Notfall, zum Beispiel beim drohenden Verlust der Wohnung einer Familie mit kleinen Kindern, sieht sich der Sozialarbeiter verpflichtet, etwa Sozialleistungen wie Wohngeld, Leistungen der Sozialhilfe oder eine Ersatzwohnung zu beschaffen. In der Drogenarbeit hat der Begriff Beschaffung eine andere Bedeutung. Mit Beschaffung ist hier der Erwerb von Drogen (Drogenabhängigkeit) gemeint. Da drogenabhängige Menschen die hohen Kosten für Drogen in der Regel nicht ohne weiteres aufbringen können, kommt es zur Beschaffungskriminalität, also Diebstählen, Einbrüchen und anderen Delikten. Vor allem Jugendliche und junge Frauen geraten zwecks Finanzierung ihrer Drogenabhängigkeit auch in die "Beschaffungsprostitution". |
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