Nach §75 BSHG soll die Altenhilfe dazu beitragen, die Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Altenhilfe soll alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung beim Besuch kultureller Veranstaltungen, aber auch die Beteiligung bei der Finanzierung des Telefonanschlusses oder die Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrtkosten bei Verwandtenbesuchen. Im Rahmen der Altenhilfe bieten die Träger der Sozialen Arbeit Information, Beratung und Unterstützung zum Beispiel zu den Fragen der altersgerechten Haushaltseinrichtung, der Versorgung mit Mahlzeiten oder der Betreuung durch Angehörige an.
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