Definition:
In der Sinnespsychologie bezeichnet K. den verstärkt empfundenen Gegensatz zwischen zwei verschiedenen Wahrnehmungsinhalten des gleichen Sinnesgebiets (s. Wahrnehmung, Sinne). Beispiele: Streifen von gleichem Grauton erscheinen auf dunklem Grund heller, auf hellem Grund dunkler; eine graue Fläche erscheint auf rotem Grund grünlich, auf grünem Grund rötlich. Diese Verstärkung der Farbempfindung (Farbensehen) und des Helligkeitseindrucks kann durch die gleichzeitige verschiedenartige Erregung benachbarter Netzhautstellen (Simultankontrast) oder durch eine vorangegangene Erregung der gleichen Netzhautstelle (s. Sukzessiv-Kontrast) erfolgen.Für das Kontrastphänomen gibt es verschiedene Erklärungsansätze: Ursprünglich wurde angenommen, daß sich der K. als eine Art Urteilstäuschung erklärt (s. Urteil) (HELMHOLTZ). Diese Theorie wurde jedoch widerlegt. Nach der physiologischen Theorie (s. Physiologie) von HERING beruhen Kontrasterscheinungen auf chemischen Prozessen in den Sehsubstanzen der Netzhaut (Retina). Eine weitere Annahme ist, daß Kontrastphänomene durch neuronale Verschaltungen (s. Neuron) (z.T. bereits in der Retina) zustande kommen.