MA
Dipl. (h) Sachgebiete / Seminar II / Übung
Simone Scholl, Arvid Schwarz
Ablauf:
In dem Seminar werden wir uns mit den Studierenden dem Phänomen
"Nachrichtensprache" zuwenden. Im Laufe der Zeit hat sich in diesem Bereich
eine Sprachverwendung herausgebildet, die bei hörenden Zuschauern
sofort mit Nachrichtensendungen assoziiert wird. Da es keine "Gehörlosennachrichten"
in Gebärdensprache gibt, ist dieser Sprachstil Gehörlosen unbekannt.
Es haben sich in der Gehörlosengemeinschaft sprachliche Gewohnheiten
in der Übermittlung von "Neuigkeiten" etabliert, die gegenüber
der Nachrichtensprache Hörender erhebliche Unterschiede aufweist,
insbesondere in der inhaltlichen Strukturierung.
Es ist daher nicht verwunderlich, daß viele Gehörlose verdolmetschte
Nachrichten, obwohl sie korrekt übersetzt sind, inhaltlich nicht erschließen
können.
Wir werden mit den Studierenden Möglichkeiten erarbeiten, die
Nachrichten so zu übersetzen, daß sie den gehörlosen Empfängern
als gebärdensprachadäquat erscheinen. Zu diesem Zweck scheint
es angemessen, daß nicht ein Dolmetscher, sondern ein Gehörloser
die Nachrichten gebärdensprachlich präsentiert. So verliert die
Nachricht den Charakter einer bloßen Übersetzung.
In dem Seminar sollen dolmetsch-, aber auch fernsehtechnische Möglichkeiten
getestet werden, die es einem Gehörlosen ermöglichen würden,
den Zuschauern zeitgleich mit einem hörenden Nachrichtensprecher die
Nachrichten in der Gebärdensprache zu übermitteln.
Möglich wären hier z.B. eine vorbereitete Übersetzung
vom Teleprompter, real-time capturing mit Glossenumschrift, Stichwortgeben
durch eine Dolmetscherin.
Im Bereich der Dolmetschtechnik muß eine Strategie erarbeitet
werden, die es möglich macht, den vorliegenden Nachrichtentext innerhalb
der kurzen Vorbereitungszeit (in der Regel maximal 90 Minuten) so zu übersetzen,
daß der gehörlose Präsentator eine Arbeitsgrundlage hat.
Teilnahmevoraussetzung und beschränkung:
erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren "Vom-Blatt-Übersetzen"
und "Konsekutivdolmetschen". Es gibt keine Begrenzung der TN-zahl, es ist
daher nicht erforderlich, sich in Listen einzutragen
Scheinvergabe:
Ein Schein wird vergeben für eine Eigenleistung im Rahmen
der in diesem Seminar anfallenden Übersetzungsarbeiten
Diese Ankündigung gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fachbereich