07.079c

MA
Dipl. (h) Sachgebiete / Seminar II / Übung

Simone Scholl, Arvid Schwarz

Mediendolmetschen - adäquate gebärdensprachliche Umsetzung von Nachrichtentexten

Institut für Deutsche Gebärdensprache (Rothenbaumchaussee 45) Weißer Saal
2std., Do 16-18

Ablauf:
In dem Seminar werden wir uns mit den Studierenden dem Phänomen "Nachrichtensprache" zuwenden. Im Laufe der Zeit hat sich in diesem Bereich eine Sprachverwendung herausgebildet, die bei hörenden Zuschauern sofort mit Nachrichtensendungen assoziiert wird. Da es keine "Gehörlosennachrichten" in Gebärdensprache gibt, ist dieser Sprachstil Gehörlosen unbekannt. Es haben sich in der Gehörlosengemeinschaft sprachliche Gewohnheiten in der Übermittlung von "Neuigkeiten" etabliert, die gegenüber der Nachrichtensprache Hörender erhebliche Unterschiede aufweist, insbesondere in der inhaltlichen Strukturierung.
Es ist daher nicht verwunderlich, daß viele Gehörlose verdolmetschte Nachrichten, obwohl sie korrekt übersetzt sind, inhaltlich nicht erschließen können.
Wir werden mit den Studierenden Möglichkeiten erarbeiten, die Nachrichten so zu übersetzen, daß sie den gehörlosen Empfängern als gebärdensprachadäquat erscheinen. Zu diesem Zweck scheint es angemessen, daß nicht ein Dolmetscher, sondern ein Gehörloser die Nachrichten gebärdensprachlich präsentiert. So verliert die Nachricht den Charakter einer bloßen Übersetzung.
In dem Seminar sollen dolmetsch-, aber auch fernsehtechnische Möglichkeiten getestet werden, die es einem Gehörlosen ermöglichen würden, den Zuschauern zeitgleich mit einem hörenden Nachrichtensprecher die Nachrichten in der Gebärdensprache zu übermitteln.
Möglich wären hier z.B. eine vorbereitete Übersetzung vom Teleprompter, real-time capturing mit Glossenumschrift, Stichwortgeben durch eine Dolmetscherin.
Im Bereich der Dolmetschtechnik muß eine Strategie erarbeitet werden, die es möglich macht, den vorliegenden Nachrichtentext innerhalb der kurzen Vorbereitungszeit (in der Regel maximal 90 Minuten) so zu übersetzen, daß der gehörlose Präsentator eine Arbeitsgrundlage hat.

Teilnahmevoraussetzung und beschränkung:
erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren  "Vom-Blatt-Übersetzen" und "Konsekutivdolmetschen". Es gibt keine Begrenzung der TN-zahl, es ist daher nicht erforderlich, sich in Listen einzutragen

Scheinvergabe:
Ein Schein wird vergeben für  eine Eigenleistung im Rahmen der in diesem Seminar anfallenden Übersetzungsarbeiten

Diese Ankündigung gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fachbereich