07.083

MA (b) Gebärdensprachgemeinschaften / Seminar Ib
Dipl.(e) Gebärdensprachgemeinschaften / Seminar Ib

Hans-Uwe Feige

"Taubstumme Verbrecher". Gehörlose im Visier der Justiz deutscher Territorialstaaten (1725-1825)

Institut für Deutsche Gebärdensprache (Binderstraße 34,  Raum 3)
2std. (Blockveranstaltung), 12./13. April + 24./25. Mai, 9-15 Uhr

Inhalt: Der zivilrechtliche Status Gehörloser und die Behandlung gehörloser Angeklagter durch Gerichte gehören zu den weitgehend unerforschten Bereichen der Deaf History. Im Rahmen des Lehrauftrages soll speziell die strafrechtliche Seite dieser Problematik gegen Ende der Frühen Neuzeit erörtert werden.- Bis weit ins 17.Jahrhundert hinein haben sich Gerichte die Aburteilung „Taubstummer“ allgemein recht leicht gemacht. Des Diebstahls oder Totschlags verdächtigte Gehörlose wurden- sofern man sie nicht a priori als Wahnsinnige ansah- „ohne weitere Ceremonien...getrost gehängt...oder durch des Nachrichters Schwerdt...so hingeschlachtet“ (Kreß 1727). Da Verhöre der Deliquenten nicht möglich erschienen, verzichtete man i.d.R. auch auf die Aufklärung der näheren Tatumstände. Diese Praxis wurde erstmals- auf Anweisung Friedrichs II. von Preußen- im Fall des „taubstummen Mörders“ Johann Christoph Eggert aus dem Herzogtum Magdeburg gestoppt. Der „Fall Eggert“ wirkte beispielgebend auf die Rechtssprechung in Preußen und anderen deutschen Territorialstaaten. Fortan war die Justiz bestrebt, auch im Falle gehörloser Täter in Kriminalprozessen differenziert zu werten und zu urteilen. Anhand der Berichte über die Fälle Eggert (Magdeburg 1727), Brünning (Nedlitz 1764), Dörr (Wiesbaden 1788) u.a. soll im Seminar versucht werden, ein Persönlichkeitsprofil der gehörlosen Angeklagten zu erstellen, die Tatumstände zu bewerten und die jeweilige Kommunikation vor Gericht einzuschätzen.
Abschließend ist zu bilanzieren, inwieweit die sprachliche und kulturelle Minderheit der Gehörlosen von der Liberalisierung der Rechtssprechung unter dem Einfluß der Aufklärung in der Frühen Neuzeit profitierte.

Scheinvergabe: Wahlweise schriftliche Hausarbeit, Kurzreferat oder Erstellung einer Diskussionsgrundlage für Aspekte der behandelten Thematik

Teilnehmerbegrenzung: 25 Studierende