07.105

MA (c) Gebärdensprachgemeinschaften / Seminar II
Dipl. (e) Gebärdensprachgemeinschaften / Seminar II

Renate Fischer

Menschenbild und Sprachauffassung - Zur (Nicht-) Anerkennung der DGS

Institut für Deutsche Gebärdensprache (Binderstraße 34, Raum 222)
3std., Do 14-17

Zu Seminarthema und Ablauf:
Wie der Titel der Lehrveranstaltung angibt, geht es in diesem Hauptseminar um mehr als um die (aktuelle) gesellschaftspolitische und gesetzliche Situation der "Anerkennung" (was heißt das eigentlich?) der DGS. Hinter gesetzgeberischen Entscheidungen oder anderen Handlungen von Institutionen (resp. deren VertreterInnen) steckt stets eine explizite oder implizite, bewusste oder "unbewusste" Bewertung, eine Wert- (oder "Unwert-") Zuschreibung. Diese schlägt sich in Sprache nieder, also in der Art, wie "man" in Artikeln, Verlautbarungen (auf Video), Zeitungskommentaren und anderen öffentlich zugänglichen Texten über einen Gegenstand, hier: Gebärdensprache und ihr vermeintliches Gegenstück Lautsprache, "spricht". Um derartige Bewertungen soll es in diesem Seminar gehen.
Die hier angekündigte Lehrveranstaltung verbindet dementsprechend verschiedene Arbeitsbereiche Ihres Studienfachs. Es geht um Sprachkritik, d.h. um die (selbst explizit wertende) Auseinandersetzung mit veröffentlichten Sprachdefinitionen/Sprachauffassungen Dritter. Es geht ferner um das Herausarbeiten derjenigen Kriterien, die zur Sprachdefinition jeweils herangezogen werden resp. implizit wirksam sind. Die Anknüpfung an Deaf History, in  Form von historischen Texten Gehörloser und Hörender, gestattet es, einen Einblick in europäische Geistesgeschichte zu tun und für eine historische Diskussion die "Stimmen" Gehörloser mit denen Hörender zu vergleichen. Speziell hinsichtlich DGS soll abschließend der aktuelle Stand ihrer "Anerkennung" thematisiert werden.

Teilnahmevoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar Ia und einem Seminar Ib im Bereich Kulturwissenschaft der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaften.

Die erfolgreiche Teilnahme wird bescheinigt für folgende Leistung: regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar (einschließlich der Übernahme eines mündlich/gebärdlich vorgetragenen Referats) sowie Erstellung einer schriftlich ausformulierten Hausarbeit zu einem Einzelthema des Seminars (Beurteilung: mindestens ausreichend). ­ Die Anforderungen an eine Seminar II-Leistung im Rahmen der B.A.-Prüfung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Fachbereichs.