07.105
MA (c) Gebärdensprachgemeinschaften / Seminar II
Dipl. (e) Gebärdensprachgemeinschaften / Seminar II
Renate Fischer
Menschenbild und Sprachauffassung - Zur (Nicht-) Anerkennung der DGS
Institut für Deutsche Gebärdensprache (Binderstraße
34, Raum 222)
3std., Do 14-17
Zu Seminarthema und Ablauf:
Wie der Titel der Lehrveranstaltung angibt, geht es in diesem Hauptseminar
um mehr als um die (aktuelle) gesellschaftspolitische und gesetzliche Situation
der "Anerkennung" (was heißt das eigentlich?) der DGS. Hinter gesetzgeberischen
Entscheidungen oder anderen Handlungen von Institutionen (resp. deren VertreterInnen)
steckt stets eine explizite oder implizite, bewusste oder "unbewusste"
Bewertung, eine Wert- (oder "Unwert-") Zuschreibung. Diese schlägt
sich in Sprache nieder, also in der Art, wie "man" in Artikeln, Verlautbarungen
(auf Video), Zeitungskommentaren und anderen öffentlich zugänglichen
Texten über einen Gegenstand, hier: Gebärdensprache und ihr vermeintliches
Gegenstück Lautsprache, "spricht". Um derartige Bewertungen soll es
in diesem Seminar gehen.
Die hier angekündigte Lehrveranstaltung verbindet dementsprechend
verschiedene Arbeitsbereiche Ihres Studienfachs. Es geht um Sprachkritik,
d.h. um die (selbst explizit wertende) Auseinandersetzung mit veröffentlichten
Sprachdefinitionen/Sprachauffassungen Dritter. Es geht ferner um das Herausarbeiten
derjenigen Kriterien, die zur Sprachdefinition jeweils herangezogen werden
resp. implizit wirksam sind. Die Anknüpfung an Deaf History, in
Form von historischen Texten Gehörloser und Hörender, gestattet
es, einen Einblick in europäische Geistesgeschichte zu tun und für
eine historische Diskussion die "Stimmen" Gehörloser mit denen Hörender
zu vergleichen. Speziell hinsichtlich DGS soll abschließend der aktuelle
Stand ihrer "Anerkennung" thematisiert werden.
Teilnahmevoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem
Seminar Ia und einem Seminar Ib im Bereich Kulturwissenschaft der Gehörlosen-
und Gebärdensprachgemeinschaften.
Die erfolgreiche Teilnahme wird bescheinigt für folgende
Leistung: regelmäßige aktive Teilnahme am Seminar (einschließlich
der Übernahme eines mündlich/gebärdlich vorgetragenen Referats)
sowie Erstellung einer schriftlich ausformulierten Hausarbeit zu einem
Einzelthema des Seminars (Beurteilung: mindestens ausreichend). Die
Anforderungen an eine Seminar II-Leistung im Rahmen der B.A.-Prüfung
entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Fachbereichs.