Definition Als künstliche Ernährung bezeichnet man die Ernährung eines Menschen, der oral, das heißt durch den Mund, keine Nahrung aufnehmen kann oder will.
Man unterscheidet zwei Formen der künstlichen Ernährung:
enteral, das heißt über den Darm: Die Nahrung wird durch eine Magensonde direkt in den Magen gegeben. Die Magensonde ist ein Kunststoffschlauch, der durch die Nase bis in den Magen vorgeschoben wird. Als Nahrung kann püriertes Essen oder spezielle Sondennahrung mit einer Spritze in die Magensonde gedrückt werden. Die Magensonde kann bis zu einigen Wochen liegen bleiben. Muss der Patient länger enteral ernährt werden, wird eine Sonde durch die Bauchdecke in den Magen gelegt. Mithilfe der Magenspiegelung ist dies ein minimal-invasiver Eingriff, der keine Operation, sondern lediglich eine Lokalanästhesie für den Schnitt in die Haut erfordert. Bei der enteralen Ernährung bleibt die Verdauungstätigkeit von Magen und Darm erhalten. Die enterale Ernährung kann auch von Angehörigen des Patienten zuhause durchgeführt werden. Als Zwangsernährung bei Menschen im Hungerstreik ist diese Form umstritten;
parenteral, das heißt am Darm vorbei: Ist die normale Verdauung unmöglich, zum Beispiel durch eine akute Darmerkrankung wie den Darmverschluss oder nach einer Darmoperation, müssen Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette und Mineralstoffe sowie Flüssigkeit direkt ins Blut des Patienten geleitet werden. Dazu werden Infusionslösungen verwendet, die über einen Zentralvenenkatheter direkt vor dem rechten Vorhof des Herzens in den Blutkreislauf gelangen. Ein Venenzugang am Arm oder Bein ist dafür nicht geeignet, da die hochkonzentrierten Lösungen eine Venenentzündung verursachen würden. Die parenterale Ernährung wird normalerweise im Krankenhaus vom Pflegepersonal durchgeführt.